Nachweis Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Energiepass

Nicht nur beim Neubau, sondern auch bei Umbau und Ausbau ist vor Baubeginn nachzuweisen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Schall- und Wärmeschutz sowie Brandschutz eingehalten werden.

Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Als anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz erstelle ich für Sie die erforderlichen Nachweise und falls sich bei der Schwachstellenanalyse Probleme zeigen, berate ich Sie im Hinblick auf kostengünstige Lösungen. Auch die Bauausführung kann ich mit den rechtlich geforderten stichprobenartigen Kontrollen im Bereich Schall- und Wärmeschutz begleiten.

Nachweis Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Energiepass

 

Energiepass und Energieberatung

Für Neubauten ist der Energiepass nach der Energiesparverordnung (EnEV) Pflicht. Ebenfalls für bestehende Gebäude, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Letztlich ist der effiziente Energieverbrauch bei stark steigenden Energiepreisen in Ihrem eigenen Interesse.

Da wir berechtigt sind, Energiepässe auszustellen, können wir diese gesetzliche Forderung direkt für Sie erledigen. Auf dieser Basis können wir gleich Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen eine komplette Energieberatung bieten. Gleichzeitig achten wir darauf, ob für Ihre Energiesparmaßnahmen staatliche Fördermittel abrufbar sind.